Was bedeutet merkantile Wertminderung?
Sie beschreibt den Minderwert eines instandgesetzten Fahrzeugs gegenüber einem unfallfreien. Viele Käufer zahlen für ein „Unfallfahrzeug“ weniger – selbst bei fachgerechter Reparatur.
Voraussetzungen (typisch)
- Fahrzeug ist nicht zu alt und nicht zu stark gelaufen.
- Relevanter, reparaturwürdiger Unfallschaden (keine bloße Bagatelle).
- Fachgerechte Instandsetzung ist möglich/erfolgt.
Einflussfaktoren
- Alter, Laufleistung, Marktwert, Fahrzeugklasse.
- Schadenschwere und Reparaturweg.
- Vorschäden und Pflegezustand.
Berechnung – Hinweise
Es existieren verschiedene, in der Praxis anerkannte Modelle (z. B. Ruhkopf/Sahm, BVSK‑Korridore). Die konkrete Herleitung erfolgt im Gutachten transparent und nachvollziehbar.
Wichtig: Die Wertminderung ist Teil des Gesamtschadens. Sie sollte – sofern gegeben – explizit im Gutachten ausgewiesen werden.
